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Standards:

Die Praxis bietet Ihnen alle Standards in der Diagnostik und Therapie Ihrer Beschwerden oder Erkrankung im Bereich der Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

Schwangerschaftsbetreuung und Mutterschaftsvorsorge

Die Schwangerschaftsbetreuung wird entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt. Diese beinhalten die Schwangerschaftskontrolle in festgelegten Zeitabständen mit Kontrolle relevanter Parameter. Die Sicherheit für das ungeborene Kind und die werdende Mutter ist hierbei unser wichtigstes Anliegen. Umfassende Beratung sowie moderne medizinische Geräte auf hohem Niveau wie z.B. Ultraschallgerät mit Möglichkeit Doppleruntersuchungen, fetaler Echokardiographie, 3D-4D-Live-Ultraschall sowie Herzton-/Wehenschreibung (CTG) mit simultaner Aufzeichnung von Wehen, kindlichen Herztönen und zusätzlich mütterlicher Herzfrequenzaufzeichnung erhöhen die Sicherheit für Mutter und ungeborenes Kind in der Schwangerschaftsbegleitung.

Über die Schwangerschaftsüberwachung bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf hinaus können bei entsprechender Indikation auch weiterführende notwendigen Untersuchungen wie die Kontrolle der Blutversorgung des Kindes (Doppleruntersuchung), Kontrolle auf Herzfehler (fetale Echokardiographie) oder Untersuchungen auf Infektionskrankheiten durchgeführt werden.

Zusätzlich zu den vorgegebenen Untersuchungen sind erweiterte Untersuchungen auf Wunsch möglich, wie z.B. zusätzliche Blutuntersuchungen (z.B. Toxoplasmose, Zytomegalie, Kinderkrankheiten).

Wir möchten Sie in der Schwangerschaft vertrauensvoll begleiten und dazu beitragen, damit Sie Ihre Schwangerschaft möglichst unbeschwert und mit einem guten Gefühl der Sicherheit erleben dürfen.

Feindiagnostik

Bei der sogenannten Feindiagnostik (manche nennen es auch “Fehlbildungsultraschall” oder “Organultraschall”) wird das ungeborene Kind mit einer Ultraschalluntersuchung über den Untersuchungsumfang der normalen Schwangerschaftsüberwachung hinaus an verschiedenen Organsystemen genauer untersucht, um Auffälligkeiten, die mit Krankheiten zusammenhängen können, zu erkennen.

Grundsätzlich gilt bei allen Ultraschalluntersuchungen, dass die Möglichkeiten der Untersuchungen stark von Untersuchungsbedingungen abhängen, wie z.B. Dicke der mütterlichen Bauchdecke / Lage des Kindes / Bewegungen des Kindes / Fruchtwassermenge. Teilweise sind diese Bedingungen nicht vorhersehbar und nicht veränderbar und können die Aussagekraft der Untersuchung beeinflussen.

Fetale Echokardiographie

Die fetale Echokardiographie ist eine Ultraschalluntersuchungsmethode, bei der das Herz des ungeborenen Kindes auf Herzfehler untersucht wird. Hierbei wird zusätzlich eine Farbdoppleruntersuchung durchgeführt, bei der Blutgefäße und der Fluss des Blutes mittels Ultraschall dargestellt werden können.

Grundsätzlich gilt bei allen Ultraschalluntersuchungen, dass die Möglichkeiten der Untersuchungen stark von Untersuchungsbedingungen abhängen, wie z.B. Dicke der mütterlichen Bauchdecke / Lage des Kindes / Bewegungen des Kindes / Fruchtwassermenge. Teilweise sind diese Bedingungen nicht vorhersehbar und nicht veränderbar und können die Aussagekraft der Untersuchung beeinflussen.

Doppleruntersuchung

Die Untersuchung des Feto-Maternalen Gefäßsystems im Duplex- / Dopplerverfahren (auch Doppleruntersuchung genannt) ist eine Ultraschalluntersuchungsmethode, die zur Beurteilung der Blutversorgung des ungeborenen Kindes im Mutterleib dient. Eine Doppleruntersuchung kann bei Auffälligkeiten im Schwangerschaftsverlauf notwendig sein, um die Sicherheit in der Überwachung des ungeborenen Kindes zu erhöhen.

3D-/4D-Ultraschall

Bei besonderen Fragestellungen kann es sinnvoll sein, ergänzend zur “normalen” Ultraschalluntersuchung einen 3D-Ultraschall oder 4D-Ultraschall (3D-Ultraschall “live” mit Bewegung des Kindes) zur Beurteilung durchzuführen.
Der 3D-/4D-Ultraschall unterliegt jedoch besonderen Anforderungen an optimale Ultraschallbedingungen.

Grundsätzlich gilt bei allen Ultraschalluntersuchungen, dass die Möglichkeiten der Untersuchungen stark von Untersuchungsbedingungen abhängen, wie z.B. Dicke der mütterlichen Bauchdecke / Lage des Kindes / Bewegungen des Kindes / Fruchtwassermenge. Teilweise sind diese Bedingungen nicht vorhersehbar und nicht veränderbar und können die Aussagekraft der Untersuchung beeinflussen.

Nicht-invasiver-Praenataltest (NIPT) - Harmony® Test

Der Harmony® Test ist ein nicht-invasiver pränataler Screeningtest (NIPT) auf numerische Chromosomenstörungen. In der Schwangerschaft werden DNA-Bruchstücke des ungeborenen Kindes aus dem Mutterkuchen (Plazenta) in das mütterliche Blut abgegeben. Mit dem Harmony® Test kann man diese freien DNA-Bruchstücke aus dem Blut der Mutter untersuchen, um das Risiko zu ermitteln, mit der das Kind an einer Trisomie 21, Trisomie 18, Trisomie 13 oder einer Störung der Geschlechtschromosomen (X/Y) erkrankt ist. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in entsprechender Situation, auf das s.g. DiGeorge-Syndrom (Mikrodeletion 22q11.2) zu untersuchen.
Der Harmony® Test zählt zu den nicht-invasiven Pränataltests (NIPT), das heißt, es ist kein invasiver Eingriff zur Gewinnung von Fruchtwasser oder Material des Mutterkuchens notwendig und entsprechend besteht bei diesem Test kein eingriffsbedingtes Fehlgeburtsrisiko.
Der Harmony® Test ist ab der Schwangerschaftswoche 10+0 durchführbar und auch bei Zwillingsschwangerschaften oder nach einer Kinderwunschbehandlung (z.B. IVF, ICSI) anwendbar. Mit der Durchführung des Harmony-Test sollte zusätzlich immer eine Ultraschalluntersuchung des Feten verbunden sein.

Blutentnahme oder Abstrichentnahme zur Labordiagnostik in der Schwangerschaft

In der Praxis sind bei ganz verschiedenen Fragestellung Blutentnahme und Abstrichentnahmen möglich, die in spezialisierte Labore zur Untersuchung eingeschickt werden.

  • Blutuntersuchungen in Schwangerschaft nach den Mutterschaftsrichtlinien (“Routine”)
  • Blutuntersuchungen auf Infektionskrankheiten z.B. Röteln, Ringelröteln, Toxoplasmose, Zytomegalie, Windpocken, Masern, Mumps
  • Spezielle Blutgerinnungsuntersuchungen bei Gerinnungsstörungen (z.B. Faktor V-Leiden) sowie die Überwachung einer möglich notwendigen Blutverdünnung (Heparinisierung) über den gesamten Schwangerschaftsverlauf
  • Abstrichentnahme aus der Scheide
    - Bei unklaren vaginalen Beschwerden
    - Streptokokken-B vor der Entbindung

Die Kosten von Laboruntersuchungen werden abhängig von dem medizinischen Grund von der Krankenkasse übernommen oder müssen bei Untersuchungen auf Wunsch von der Patientin selbst getragen werden.

Krebs-Früherkennung und -Nachsorge

Die Krebsvorsorgeuntersuchung wird nach den Standards durchgeführt. Diese beinhaltet derzeit eine jährliche gynäkologische Untersuchung, ggf. mit Krebsvorsorgeabstrich vom Muttermund/Gebärmutterhals. In Abhängigkeit des Lebensalters und der Vorgeschichte wird der Abstrich in 1-3jährigen Abständen, ggf. mit einem HPV (Humane Papilloma-Viren)-Abstrich kombiniert, ggf. eine Tastuntersuchung der Brust sowie ggf. eine Untersuchung auf Blut im Stuhl durchgeführt. Selbstverständlich sind Untersuchungen, die eine genauere Beurteilung erlauben und die Sicherheit erhöhen können, wie z.B. Ultraschallkontrolle der Gebärmutter und Eierstöcke sowie Ultraschalluntersuchung der Brustdrüsen und Achselhöhlen auf Wunsch möglich.

Bei den Nachsorgeuntersuchungen werden die gültigen Leitlinien, abhängig von Art der Erkrankung, umgesetzt. In der Nachsorge ggf. zusätzlich notwendige Untersuchungen wie z.B. Ultraschall des inneren Genitale oder Brustultraschall werden vollumfänglich durchgeführt.

"Erweiterte" Krebsvorsorgeabstriche

  • Dünnschichtzytologie
    Der Abstrich wird speziell aufbereitet, die Auswertung erfolgt ggf. computerunterstützt
  • HPV-Abstrich
    HPV (Humane Papilloma-Viren) sind Viren, von denen es viele verschiedene Untertypen gibt. Humane-Papilloma-Viren werden in zwei große Gruppen eingeteilt, die high-risk-Typen und die low-risk-Typen. Einige dieser Untertypen können das Risiko zur Entwicklung eines Gebärmutterhalskrebses erhöhen. Ein HPV-Abstrich kann die Sicherheit des “üblichen” Vorsorgeabstriches und die Einschätzung der notwendigen zukünftigen Überwachung verbessern

Ultraschalldiagnostik

In der Praxis werden alle zur Abklärung gynäkologischer Erkrankungen notwendigen Ultraschalluntersuchungen angeboten:

  • Abdominalultraschall (Ultraschall über die Bauchdecke)
  • Vaginalultraschall (Ultraschall durch die Scheide)
  • Brustultraschall (hochauflösend 18mHz)
  • Ggf. jeweils zusätzlich Farbdopplersonographie zur erweiterten Beurteilung von Veränderungen

Ultraschall der Unterleibsorgane

Das Risiko einer Erkrankung steigt mit zunehmendem Alter an und es gibt noch keine sichere Früherkennungsmethode. Der Eierstock-Krebs gehört oft zu den bösartigsten Krebserkrankungen der Frau. Der Krebs kann sehr schnell wachsen, so dass die jährliche, selbst eine halbjährliche Untersuchung nicht ausreichend sein könnte. Ein Tumor kann nur wenige Millimeter groß sein, so dass er sich dem Tastbefund vollkommen entziehen kann. Abhängig vom Körperbau können selbst größere Veränderungen der Eierstöcke durch die Tastuntersuchung unbemerkt bleiben. Dies ist der Grund, warum diese Krebsart meist erst im weit fortgeschrittenen Stadium erkannt wird. Der routinemäßige Einsatz von apparativen Untersuchungsmethoden als Vorsorgemaßnahme führt statistisch nicht zu einer Verbesserung der Früherkennung des Eierstock-Krebs und es besteht die Möglichkeit, dass sich eine Veränderung zeigt, die sich als gutartig erweist und zur Verunsicherung der Patientin führen kann.
Demgegenüber steht die Möglichkeit, bei der einzelnen Patientin eine frühzeitige Diagnose einer bösartigen Veränderung zu stellen und damit eine frühzeitige Therapie mit ggf. besserer Heilungschance möglich zu machen.

Ultraschall der Brustdrüse und Achselhöhle

Brustkrebs gehört zu den häufigsten Krebsarten der Frau. Die Selbstuntersuchung der Brust sollte alle 4 Wochen (am besten nach der Menstruation) durchgeführt werden, gerne geben wir Ihnen hierzu Anleitung zur Durchführung.
Als Standard in den bildgebenden Routineverfahren gelten nach wie vor die Mammographie (Röntgenuntersuchung) sowie die Sonographie (Ultraschalluntersuchung) der Brust. Eine Kernspintomographie wird nur in besonderen Fragestellungen notwendig. Sollten in der Mammographie und/oder der Ultraschalluntersuchung der Brust Veränderungen auffallen, so können diese ggf. bei unklarem oder verdächtigem Erscheinungsbild oder je nach Sicherheitsbedürfnis der Patientin mit einer Gewebeprobe weiter abgeklärt werden.
Ab dem 50. Lebensjahr ist eine Mammographie alle 2Jahre im Rahmen des Mammographie-Screeningprogramms vorgesehen.
Bei Patientinnen mit erhöhtem individuellem Risikoprofil kann bereits vor dem 50.Lebensjahr sowie ab dem 50.Lebensjahr im Intervall, zusätzlich zu den 2jährigen Mammographie-Screeninguntersuchungen, eine Ultraschalluntersuchung der Brust sinnvoll sein.

Empfängnisverhütung

Eine Verhütungsmethode sollte individuell und unter Berücksichtigung der persönlichen Wünsche gewählt werden. Zur Entscheidung, welche die individuell beste Verhütungsmethode darstellt, steht ein ausführliches Beratungsgespräch im Mittelpunkt, in dem Ihre persönlichen Wünsche hinsichtlich der Verhütung und das Erkennen möglicher Ausschlussfaktoren oder Risiken einer Verhütungsmethode besprochen werden.

  • Prinzipielle Beratung, selbstverständlich auch über “hormonfreie” Methoden
  • Hormonelle Kontrazeption (“Pille”) inklusive Vaginalring
  • “Dreimonatsspritze”
  • Hormonfreie Spirale (“Kupferspirale”)
  • Hormonhaltige Spirale

Blutentnahme oder Abstrichentnahme zur Labordiagnostik in der Gynäkologie

In der Praxis sind bei ganz verschiedenen Fragestellung Blutentnahme und Abstrichentnahmen möglich, die in spezialisierte Labore zur Untersuchung eingeschickt werden.

  • Hormonuntersuchungen bei Kinderwunsch
  • Hormonuntersuchungen “bin ich in den Wechseljahren?”
  • Blutuntersuchung in der Gynäkologie – sexuell übertragbare Krankheiten wie z.B. HIV, Hepatitis B/C
  • Abstrichentnahme aus der Scheide – bei unklaren Beschwerden

Die Kosten von Laboruntersuchungen werden abhängig von dem medizinischen Grund von der Krankenkasse übernommen oder müssen bei Untersuchungen auf Wunsch von der Patientin selbst getragen werden.


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