Der 3D-/4D-Ultraschall unterliegt jedoch besonderen Anforderungen an optimale Ultraschallbedingungen.
Grundsätzlich gilt bei allen Ultraschalluntersuchungen, dass die Möglichkeiten der Untersuchungen stark von Untersuchungsbedingungen abhängen, wie z.B. Dicke der mütterlichen Bauchdecke / Lage des Kindes / Bewegungen des Kindes / Fruchtwassermenge. Teilweise sind diese Bedingungen nicht vorhersehbar und nicht veränderbar und können die Aussagekraft der Untersuchung beeinflussen.
Der Harmony® Test ist ein nicht-invasiver pränataler Screeningtest (NIPT) auf numerische Chromosomenstörungen. In der Schwangerschaft werden DNA-Bruchstücke des ungeborenen Kindes aus dem Mutterkuchen (Plazenta) in das mütterliche Blut abgegeben. Mit dem Harmony® Test kann man diese freien DNA-Bruchstücke aus dem Blut der Mutter untersuchen, um das Risiko zu ermitteln, mit der das Kind an einer Trisomie 21, Trisomie 18, Trisomie 13 oder einer Störung der Geschlechtschromosomen (X/Y) erkrankt ist. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in entsprechender Situation, auf das s.g. DiGeorge-Syndrom (Mikrodeletion 22q11.2) zu untersuchen.
Der Harmony® Test zählt zu den nicht-invasiven Pränataltests (NIPT), das heißt, es ist kein invasiver Eingriff zur Gewinnung von Fruchtwasser oder Material des Mutterkuchens notwendig und entsprechend besteht bei diesem Test kein eingriffsbedingtes Fehlgeburtsrisiko.
Der Harmony® Test ist ab der Schwangerschaftswoche 10+0 durchführbar und auch bei Zwillingsschwangerschaften oder nach einer Kinderwunschbehandlung (z.B. IVF, ICSI) anwendbar. Mit der Durchführung des Harmony-Test sollte zusätzlich immer eine Ultraschalluntersuchung des Feten verbunden sein.
In der Praxis sind bei ganz verschiedenen Fragestellung Blutentnahme und Abstrichentnahmen möglich, die in spezialisierte Labore zur Untersuchung eingeschickt werden.
Die Kosten von Laboruntersuchungen werden abhängig von dem medizinischen Grund von der Krankenkasse übernommen oder müssen bei Untersuchungen auf Wunsch von der Patientin selbst getragen werden.
Die Krebsvorsorgeuntersuchung wird nach den gültigen Standards durchgeführt. Diese beinhaltet derzeit eine jährliche gynäkologische Untersuchung, ggf. mit Krebsvorsorgeabstrich vom Muttermund/Gebärmutterhals. In Abhängigkeit des Lebensalters und der Vorgeschichte wird der Abstrich in 1-3jährigen Abständen, ggf. mit einem HPV (Humane Papilloma-Viren)-Abstrich kombiniert, ggf. eine Tastuntersuchung der Brust sowie ggf. eine Untersuchung auf Blut im Stuhl durchgeführt. Selbstverständlich sind Untersuchungen, die eine genauere Beurteilung erlauben und die Sicherheit erhöhen können, wie z.B. Ultraschallkontrolle der Gebärmutter und Eierstöcke sowie Ultraschalluntersuchung der Brustdrüsen und Achselhöhlen auf Wunsch möglich.
Bei den Nachsorgeuntersuchungen werden die gültigen Leitlinien, abhängig von Art der Erkrankung, umgesetzt. In der Nachsorge ggf. zusätzlich notwendige Untersuchungen wie z.B. Ultraschall des inneren Genitale oder Brustultraschall werden vollumfänglich durchgeführt.
In der Praxis werden alle zur Abklärung gynäkologischer Erkrankungen notwendigen Ultraschalluntersuchungen angeboten:
Das Risiko einer Erkrankung steigt mit zunehmendem Alter an und es gibt noch keine sichere Früherkennungsmethode. Der Eierstock-Krebs gehört oft zu den bösartigsten Krebserkrankungen der Frau. Der Krebs kann sehr schnell wachsen, so dass die jährliche, selbst eine halbjährliche Untersuchung nicht ausreichend sein könnte. Ein Tumor kann nur wenige Millimeter groß sein, so dass er sich dem Tastbefund vollkommen entziehen kann. Abhängig vom Körperbau können selbst größere Veränderungen der Eierstöcke durch die Tastuntersuchung unbemerkt bleiben. Dies ist der Grund, warum diese Krebsart meist erst im weit fortgeschrittenen Stadium erkannt wird. Der routinemäßige Einsatz von apparativen Untersuchungsmethoden als Vorsorgemaßnahme führt statistisch nicht zu einer Verbesserung der Früherkennung des Eierstock-Krebs, kann jedoch bei der einzelnen Patientin eine “rettende” frühzeitige Diagnose möglich machen.
Brustkrebs gehört zu den häufigsten Krebsarten der Frau. Die Selbstuntersuchung der Brust sollte alle 4 Wochen (am besten nach der Menstruation) durchgeführt werden, gerne geben wir Ihnen hierzu Anleitung zur Durchführung.
Als Standard in den bildgebenden Routineverfahren gelten nach wie vor die Mammographie (Röntgenuntersuchung) sowie die Sonographie (Ultraschalluntersuchung) der Brust. Eine Kernspintomographie wird nur in besonderen Fragestellungen notwendig. Sollten in der Mammographie und/oder der Ultraschalluntersuchung der Brust Veränderungen auffallen, so können diese ggf. bei unklarem oder verdächtigem Erscheinungsbild oder je nach Sicherheitsbedürfnis der Patientin mit einer Gewebeprobe weiter abgeklärt werden.
Ab dem 50. Lebensjahr ist eine Mammographie alle 2Jahre im Rahmen des Mammographie-Screeningprogramms vorgesehen.
Bei Patientinnen mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis ist bereits vor dem 50.Lebensjahr sowie ab dem 50.Lebensjahr im Intervall, zusätzlich zu den 2jährigen Mammographie-Screeninguntersuchungen, eine Ultraschalluntersuchung der Brust auf Wunsch möglich.
Eine Verhütungsmethode sollte individuell und unter Berücksichtigung der persönlichen Wünsche gewählt werden. Zur Entscheidung, welche die individuell beste Verhütungsmethode darstellt, steht ein ausführliches Beratungsgespräch im Mittelpunkt, in dem Ihre persönlichen Wünsche hinsichtlich der Verhütung und das Erkennen möglicher Ausschlussfaktoren oder Risiken einer Verhütungsmethode besprochen werden.
In der Praxis sind bei ganz verschiedenen Fragestellung Blutentnahme und Abstrichentnahmen möglich, die in spezialisierte Labore zur Untersuchung eingeschickt werden.
Die Kosten von Laboruntersuchungen werden abhängig von dem medizinischen Grund von der Krankenkasse übernommen oder müssen bei Untersuchungen auf Wunsch von der Patientin selbst getragen werden.